Die Teilnahme am Rehabilitationssport & Funktionsstraining bedarf einer ärztlichen Verordung auf dem Formular 56: „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/ Funktionstraining“ (siehe Muster).
Die jeweils zuständigen Kostenträger (die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung) übernehmen die Kosten für Rehabilitaionssport/ Funktionsstraining mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
Auf der Gesetzesgrundlage des SGB IX § 64 und der derzeitig gültigen Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitaionssport.
Bevor Sie das Formular an den zuständigen Kostenträger schicken, tragen Sie auf der Rückseite unter dem Punkt Leistungserbringer den Namen unseres Vereins ein.
Der zuständige Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherung usw.) prüft den Antrag. Wenn Sie eine Kostenzusage erhalten haben, ist es an der Zeit, einen Beratungstermin bei Sport pro Vita zu vereinbaren.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen des Rehabilitaionssportes, vereinbaren einen Starttermin für Sie und klären alle offenen Fragen.